Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: Oktober 2025
- Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem Sinn und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
1.5 Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern finden nicht statt. - Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall im Projektvertrag vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer. Es entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von 18 Monaten nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine Geschäftsbeziehung mit Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Insbesondere wird der Auftraggeber diese Personen/Gesellschaften nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet, es sei denn, im Projektvertrag ist ausdrücklich anderes vereinbart. - Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der Auftraggeber sorgt für organisatorische Rahmenbedingungen, die ein möglichst ungestörtes und zügiges Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend.
3.3 Der Auftraggeber legt alle für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor und informiert den Auftragnehmer über alle relevanten Vorgänge und Umstände. Dies gilt auch für Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber informiert seine Mitarbeiter und eine ggf. bestehende Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) rechtzeitig über die Tätigkeit des Auftragnehmers. - Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner treffen alle geeigneten Vorkehrungen, um eine Gefährdung der Unabhängigkeit der beim Auftragnehmer tätigen Personen zu verhindern; dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Eigenauftragsübernahme durch den Auftraggeber. - Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 Der Auftragnehmer erstattet dem Arbeitsfortschritt entsprechend Bericht.
5.2 Optional: Auf Wunsch des Auftraggebers erhält dieser nach Abschluss des Auftrages einen Schlussbericht in angemessener Zeit (zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages).
5.3 Der Auftragnehmer ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. Es besteht keine Bindung an einen bestimmten Arbeitsort oder feste Arbeitszeiten. - Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an vom Auftragnehmer (einschließlich seiner Mitarbeiter bzw. beauftragter Dritter) geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben grundsätzlich beim Auftragnehmer.
6.2 Werke, die ausschließlich für den Auftraggeber erstellt wurden, darf dieser im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit zeitlich und räumlich unbeschränkt nutzen.
6.3 Software, Methoden, Tools oder sonstige Hilfsmittel, die nicht ausschließlich für den Auftraggeber entwickelt wurden, sondern dem Auftragnehmer bereits vor oder unabhängig vom Projekt zur Verfügung standen, bleiben dessen geistiges Eigentum. Eine Nutzung durch den Auftraggeber ist nur für die Dauer und im Rahmen des Projektes gestattet, sofern nicht ausdrücklich anderes im Projektvertrag vereinbart wird.
6.4 Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen ist der Auftragnehmer zur vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie zur Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche (Unterlassung/Schadenersatz) berechtigt. - Gewährleistung
7.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben und informiert den Auftraggeber unverzüglich hierüber.
7.2 Ansprüche des Auftraggebers hieraus erlöschen 12 Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. - Haftung / Schadenersatz
8.1 Der Auftragnehmer haftet für Vermögensschäden aus IT-Dienstleistungen bis zur Höhe von 500.000 EUR, für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) für das Bürorisiko bis zur Höhe von 5.000.000 EUR – jeweils nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Dies gilt entsprechend für Schäden, die auf beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2 Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von 3 Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Der Auftraggeber trägt die Beweislast dafür, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
8.4 Sofern der Auftragnehmer Dritte einsetzt und hieraus Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegen diese Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab; der Auftraggeber macht sie vorrangig gegenüber den Dritten geltend. - Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers.
9.2 Der Auftragnehmer wahrt gegenüber Dritten Stillschweigen über den Inhalt des Werkes sowie sämtliche hiermit zusammenhängenden Informationen und Umstände, insbesondere auch über Daten von Klienten des Auftraggebers.
9.3 Die Schweigepflicht wird auf vom Auftragnehmer eingesetzte Gehilfen und Stellvertreter vollständig überbunden; Verstöße werden zugerechnet.
9.4 Die Schweigepflicht gilt zeitlich unbegrenzt über das Vertragsende hinaus.
9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen nach den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO, getroffen sind. - Honorar
10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen den Parteien. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und Tätigkeitsnachweise zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung fällig.
10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. werden gegen Rechnungslegung zusätzlich erstattet.
10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung durch den Auftragnehmer, behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen und den Ersatz entstandener Aufwendungen. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, für den durch die Blockierung entstandenen Ausfall eine Ausfallpauschale in Höhe von 30 % des vereinbarten, jedoch noch nicht erbrachten Leistungsumfangs geltend zu machen, es sei denn, im Projektvertrag ist ausdrücklich anderes vereinbart.
10.5 Bei Nichtzahlung fälliger Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von der Pflicht zur weiteren Leistung bis zum Ausgleich freigestellt. - Elektronische Rechnungslegung
11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form gemäß § 14 UStG zu übermitteln. Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Rechnungsstellung ausdrücklich zu. - Dauer des Vertrages
12.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss des Projekts.
12.2 Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigem Grund von jeder Partei ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlicher Pflichtverletzung oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei bzw. bei Abweisung mangels Masse. - Schlussbestimmungen
13.1 Die Parteien bestätigen, alle Angaben gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, Änderungen umgehend mitzuteilen.
13.2 Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist München.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine Rückverweisung auf ausländisches Recht nach den Grundsätzen des internationalen Privatrechts (IPR) ist ausgeschlossen.
13.4 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

